Ratgeber
Was kostet der Abriss eines Hauses?
Der Abriss eines Einfamilienhauses kostet meist 15.000 bis 30.000 Euro. Was den Preis treibt, welche Rolle Schadstoffe spielen und was die Abbruchanzeige damit zu tun hat.
Der Abriss eines freistehenden Einfamilienhauses kostet im Ruhrgebiet meist 15.000 bis 30.000 Euro, gerechnet auf den umbauten Raum liegen die Marktpreise grob bei 30 bis 60 Euro pro Kubikmeter. Die Spanne ist deshalb so groß, weil zwei Häuser gleicher Größe völlig unterschiedlich aufwendig sein können.
Was den Preis bestimmt
Die Lage. Ein freistehendes Haus mit Platz ringsum reißt man mit dem Bagger. Ein Reihenmittelhaus wird zum Rückbau von Hand, weil die Nachbarwände stehen bleiben müssen. Das kann den Preis verdoppeln.
Der Keller. Wird nur bis Oberkante Gelände abgebrochen oder auch die Bodenplatte samt Fundament entfernt und die Grube verfüllt? Letzteres kostet deutlich mehr, ist aber Pflicht, wenn dort neu gebaut wird.
Die Bausubstanz. Stahlbeton ist teurer als Mauerwerk, weil das Bewehrungseisen getrennt werden muss. Umgekehrt bringt Schrott am Ende auch Erlös.
Die Entsorgung. Sie ist häufig der größte Einzelposten. Sortenrein getrennter Bauschutt ist deutlich günstiger zu entsorgen als ein gemischter Container, deshalb trennen wir vor Ort.
Schadstoffe sind der eigentliche Kostentreiber
Bei Häusern aus den Fünfziger- bis Achtzigerjahren ist Asbest wahrscheinlicher als nicht: in Wellplatten auf Garage und Schuppen, in Fensterbänken, in Bodenbelägen und Fliesenklebern, in Rohrisolierungen. Dazu kommen künstliche Mineralfasern in Dämmungen und gelegentlich PAK in alten Parkettklebern.
Diese Stoffe müssen vor dem eigentlichen Abbruch entfernt werden, nach TRGS 519 und mit behördlicher Anzeige. Das kostet Zeit und Geld, ist aber nicht verhandelbar. Wer ein Angebot bekommt, das Schadstoffe nicht erwähnt, sollte nachfragen, ob sie überhaupt geprüft wurden. Wir machen beides selbst, siehe Asbest- und Schadstoffsanierung.
Die Abbruchanzeige
In Nordrhein-Westfalen ist der Abbruch baulicher Anlagen nach der Landesbauordnung anzeigepflichtig, je nach Größe und Art des Gebäudes mit unterschiedlichen Anforderungen und Fristen. Die Anzeige bereiten wir vor und reichen sie ein, damit Sie sich nicht mit dem Behördenweg befassen müssen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Sanierungsgebieten gelten strengere Regeln, dort ist eine Genehmigung nötig, keine Anzeige. Verbindlich entscheidet die zuständige Bauaufsicht.
Was Sie vorher klären sollten
- Sind Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation abgemeldet und getrennt? Ohne das geht nichts los.
- Gibt es einen Öltank? Der muss fachgerecht entleert, gereinigt und dokumentiert entsorgt werden.
- Steht ein Neubau an? Dann sollte die Verfüllung des Kellers zur geplanten Gründung passen, sonst wird zweimal bewegt.
Details zum Vorgehen stehen auf unserer Seite zu Abbruch und Rückbau.
Sie brauchen ein konkretes Angebot statt einer Spanne? Wir schauen uns Ihr Objekt im Ruhrgebiet kostenlos vor Ort an und nennen Ihnen danach einen Festpreis, der haelt. Anfrage stellen oder direkt anrufen unter 0176 62636185.
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