Ratgeber
Ist eine Entrümpelung steuerlich absetzbar?
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen lassen sich anteilig von der Steuer absetzen. Was das für eine Entrümpelung bedeutet und was auf der Rechnung stehen muss.
Häufig ja, zumindest anteilig. Nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz lassen sich haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen. Für Handwerkerleistungen gilt ein eigener Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr. Eine Entrümpelung fällt je nach Konstellation unter die eine oder die andere Kategorie.
Die entscheidende Bedingung
Die Leistung muss im Haushalt erbracht werden. Das ist der Punkt, an dem es bei Entrümpelungen interessant wird: Das Räumen der Wohnung findet im Haushalt statt, der Abtransport und die Entsorgung nicht. Die Finanzverwaltung erkennt Entsorgungskosten in der Regel nur an, wenn sie eine Nebenleistung zur eigentlichen Hauptleistung im Haushalt sind. Die reinen Deponie- und Containerkosten werden häufig gestrichen.
Was auf der Rechnung stehen muss
- Arbeitskosten getrennt ausgewiesen. Material-, Entsorgungs- und Fahrtkosten müssen separat stehen. Eine Rechnung über einen Pauschalbetrag ohne Aufschlüsselung wird nicht anerkannt.
- Leistungsdatum und Leistungsort. Die Adresse muss zum Haushalt passen.
- Überweisung, keine Barzahlung. Das ist keine Formalie, sondern gesetzliche Voraussetzung. Bar bezahlte Rechnungen sind ausgeschlossen, ausnahmslos.
Wir weisen die Arbeitskosten deshalb standardmäßig getrennt aus. Sagen Sie einfach beim Auftrag Bescheid, dass Sie die Rechnung steuerlich verwenden wollen.
Wer absetzen darf
Absetzen kann, wer den Haushalt führt, also Eigentümer wie Mieter. Bei einer Haushaltsauflösung im Erbfall wird es komplizierter: Wenn die Wohnung des Verstorbenen geräumt wird, ist das für die Erben in der Regel kein eigener Haushalt, und der Abzug scheitert häufig daran. Anders kann es liegen, wenn der Erbe die Wohnung selbst übernimmt.
Für Vermieter gilt eine andere Logik: Dort sind Entrümpelungskosten keine haushaltsnahe Dienstleistung, sondern in aller Regel Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, und zwar in voller Höhe statt nur zu zwanzig Prozent. Das ist meist deutlich günstiger.
Wichtiger Hinweis
Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Wie Ihr Fall zu behandeln ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, bevor Sie die Rechnung in der Erklärung ansetzen.
Zu unseren Leistungen und dem Ablauf siehe Entrümpelung und Haushaltsauflösung.
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