Ratgeber

Wohnung auflösen nach einem Todesfall: Fristen und Reihenfolge

Roland HentschelVeröffentlicht 23. September 2026

Nach einem Todesfall drängt die Zeit, obwohl gerade keine Zeit ist. Eine geordnete Reihenfolge, die üblichen Fristen und die Fehler, die teuer werden.

Nach einem Todesfall stehen Angehörige unter Zeitdruck, obwohl sie gerade alles andere brauchen als Zeitdruck. Der Mietvertrag läuft weiter, und jeder Monat kostet. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

1. Erst die Erbschaft klären, dann räumen

Das ist der wichtigste Punkt, und er wird am häufigsten übersehen. Wer den Haushalt auflöst und Gegenstände an sich nimmt oder verkauft, kann damit die Erbschaft konkludent annehmen. Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis. Wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist, sollten Sie vor jeder Räumung mit einem Notar oder Anwalt sprechen. Wir fangen in solchen Fällen bewusst nicht an, bevor das geklärt ist.

2. Den Mietvertrag kündigen

Das Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod. Es geht auf die Erben über, und sowohl Erben als auch Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach Kenntnis ausgeübt werden muss. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Praktisch heißt das: Sie haben meist drei bis vier Monate, nicht drei Wochen. Das nimmt Druck heraus.

3. Unterlagen und Persönliches zuerst

Bevor irgendetwas bewegt wird: Versicherungspolicen, Rentenbescheide, Kontounterlagen, Testamente, Verträge, Fotoalben, Schmuck. Nehmen Sie sich dafür einen eigenen Termin, in Ruhe und nicht am Räumungstag. Alles, was Sie behalten wollen, kommt in einen Raum, der abgeschlossen bleibt.

4. Wert einschätzen lassen

Antiquitäten, Münzen, Briefmarken, Werkzeug, Musikinstrumente und Schmuck haben oft mehr Wert, als der erste Blick vermuten lässt. Eine seriöse Räumungsfirma rechnet solche Positionen gegen den Preis. Lassen Sie sich die Anrechnung schriftlich geben, bevor geräumt wird.

5. Räumen lassen

Eine durchschnittliche Wohnung ist an ein bis zwei Tagen leer. Am Ende steht die besenreine Übergabe. Klären Sie mit dem Vermieter vorher, was er darüber hinaus erwartet: Dübellöcher, Bodenbeläge, Malerarbeiten. Diese Punkte gehören in den Übergabetermin, nicht in eine spätere Diskussion.

Die drei teuersten Fehler

  • Räumen vor der Erbschaftsklärung. Kann Sie die Möglichkeit kosten, einen überschuldeten Nachlass auszuschlagen.
  • Das Sonderkündigungsrecht verstreichen lassen. Ein Monat ab Kenntnis ist knapp, und danach gilt die normale Frist.
  • In Etappen räumen. Zwei Anfahrten und zwei Container kosten spürbar mehr als ein Durchgang.

Dies ist eine Orientierung aus der Praxis und keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln zur Erbenstellung oder zu Fristen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.

Wie wir Haushaltsauflösungen abwickeln, steht auf unserer Seite zu Entrümpelung und Haushaltsauflösung.


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